In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Zimmerei Rahn Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 2561), Geschäftszweig: Bauleistungen des Zimmerei-Bauhauptgewerbes aller Art sowie vereinbarte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind, Karl-Marx-Straße 3, 16556 Hohen Neuendorf OT Borgsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Rahn, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Rahn
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO). Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 21. November 2022 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben. Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 1. November 2022
15 IN 68/13

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