Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 96 IN 25/17  In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 65982 eingetragenen VinaB GmbH, Angerhausen Straße 15, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tuan Anh Bui, Langenplatz 8, 41515 Grevenbroich

 
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Wagner, Bahnhofstraße 60, 47829 Krefeld
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
 
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
 
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2022 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

zum Schlussbericht und zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
 
zur Anhörung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters / der Insolvenzverwalterin
(Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen liegt zur Einsichtnahme bei dem Insolvenzgericht des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld aus. Anmerkungen und Stellungnahmen können abschließend bis zum genannten Schlusstermin bei dem Insolvenzgericht Krefeld eingereicht werden)
 
zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
 
zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen;
(eine Aufnahme von Forderungen, die nach Veröffentlichung und Niederlegung des Schlussverzeichnisses angemeldet wurden, in das Schlussverzeichnis ist nicht mehr möglich)
zur Entscheidung der Insolvenzgläubiger über ggf. nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung, der Vergütungsantrag sowie das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
Einwendungen und Stellungnahmen sind abschließend bis zu dem genannten Termin schriftlich bei dem Insolvenzgericht im Amtsgericht Krefeld einzureichen.
  
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 
96 IN 25/17
Amtsgericht Krefeld, 18.10.2022

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