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IN 2/12: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Verwaltungsgesellschaft
Sie GmbH & Co. KG, Arsterdamm 70, 28277 Bremen (AG Bremen, HRA 22550),
vertr. d.: 1. Sie Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH, Arsterdamm 70, 28277 Bremen,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Heinz Wolfgang Sie, Am
Querkamp 3 A, 28355 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die
Schlussverteilung vollzogen ist.
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen (Elektronisches
Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 – 31, 28195 Bremen
(Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050)
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
 
 
Amtsgericht
Bremen, 26.10.2022

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