Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 444/02  In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 18 991 eingetragenen Verwaltungsgesellschaft ODK mbH, ehemals: Lotharstraße 2 b, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Hoeldtke
 
wird die Anordnung der Nachtragsverteilung auf die entgeltliche Löschung des im Wohnungsgrundbuchs des Amtsgerichts Hamburg von Barmbek Band 250 Blatt 9051 in Abteilung II unter der lfd. Nr. 2 eingetragenen Vorkaufsrecht erstreckt (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
 Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jörn-H. Meyn, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.   
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 
67a IN 444/02
Amtsgericht Hamburg, 27.10.2022

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