Geschäftsnummer: 8 IN 572/17. In
dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TOPKAPI GmbH,
Max-Planck-Straße 6, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 46062),
vertr. d.: Mario Waldschmidt, Ludwigstraße 19, 63263 Neu-Isenburg,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch
Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro
Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro
Auslagenpauschale
3. XXXXX Euro
Zustellungsauslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro
Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro
Gesamtbetrag
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte
Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die
Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der
Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.
Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der
Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 4.625,67
EURO ausgegangen und antragsgemäß die Regelvergütung des § 2 InsVV
festgesetzt.
Gründe für Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV waren nicht
ersichtlich. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.
Der Insolvenzverwalter kann gem.
§ 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen
einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen
Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der
Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt.
Der Pauschbetrag darf 30% der
Regelvergütung nicht überschreiten.
Zusätzlich zur Vergütung und
Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom dem Insolvenzverwalter
zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen
werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2022.
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