70 IN 303/16: In dem
Insolvenzverfahren über das das Vermögen der TopHaus-HG Plan u. Bau GmbH,
Mittlauer Weg 8, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 12900), vertr. d.: Susanne
Wolff, Elisabethstr. 10, 63579 Freigericht, (Geschäftsführerin), wurde
beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen
Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen
Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 20.12.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der
Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung
des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden
Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen
gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen
gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der
Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 01.11.2022
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