70 IN 260/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der TASCHO Baudekoration GmbH, Beethovenallee 1, 61130 Nidderau (AG Hanau, HRB
7429), vertr. d.: Tadija Besker, Beethovenallee 1, 61130 Nidderau,
(Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
 
Die Zustimmung zur
Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
 
Stichtag, der dem Schlusstermin
entspricht, ist der 09.12.2022.
 
Bis zu diesem Datum müssen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
 
a)    Einwendungen
gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b)    Einwendungen
gegen das Schlussverzeichnis
c)    Anträge der
Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
 
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee
17, 63450 Hanau einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau ankommt. Sie ist
von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die
Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
 
Amtsgericht Hanau, 28.10.2022

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