Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 133/17  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
 
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 110183 eingetragenen sticky jam GmbH, Billstraße 30, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jens Aldag und Frau Nicole-Valerie Nega
 
Geschäftszweig: die Produktion und der Handel mit Werbe- und Geschenkartikeln

 
ist am 20.04.2017, um 14:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
 
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Odebrecht, Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg bestellt.
 
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
 
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
 
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
 
67c IN 133/17
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2017
 
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 20.04.2017 um 23:58 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden. 
67c IN 133/17
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2022

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