74 IN 38/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Steritex Kommanditgesellschaft Schneeweiss 1882 GmbH & Co.,
Willi-Eichler-Straße 3-7, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRA 3270), vertr. d.: 1.
Schneeweiss 1882 Verwaltungsgesellschaft mbH, Willi-Eichler-Straße 3-7, 37079
Göttingen, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Daniel A.
Helberg, An den Rotten 3, 37124 Rosdorf, (Geschäftsführer), ist die Vergütung
des Gläubigerausschussmitglieds Dr.Schneehain festgesetzt worden. Gemäß
§§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten
Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Göttingen eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.10.2022
beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr.Schneehain die Festsetzung der
Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung
liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von
95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde
insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Erstattung der Umsatzsteuer
auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2,
7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen
Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR
übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem
Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen –
Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 – Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete
Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen –
Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 – Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie
ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem
Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung
zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 28.10.2022
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