Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 554 IN 1756/07
Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 554 IN 1756/07
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition und Baustoff-Recycling GmbH König & Nitzsche, Geisinger Straße 1, 01773 Altenberg, Amtsgericht Dresden , HRB 8430 vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Nitzschevertreten durch den Geschäftsführer Peter König
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters für die Vornahme der Nachtragsverteilung am 28.10.2022 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.444,19 EUR zu Grunde gelegt. Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
554 IN 1756/07 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.11.2022
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