16 IN 26/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Spanhacke`s Bäckerei und Konditorei GmbH & Co. KG, Konsul-Smidt-Straße
86, 28217 Bremen (AG Bremen, HRA 27567 HB), vertr. d.: 1. Spanhacke Beteiligungs
GmbH (AG Bremen HRB 31328 HB), Konsul-Smidt-Straße 86, 28217 Bremen,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jürgen Spanhacke,
Blücherstraße 32, 26131 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:
Die Zustimmung zur
Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin
und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht,
ist der 27.12.2022.
Bis zu diesem Datum müssen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche
gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen
gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen
gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und
die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten
Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb),
Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg,
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
govello-1166696727501-000010142 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 01.11.2022
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