Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 59/13  Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 8605 eingetragenen Skycraft GmbH ABAC Aviation Business Administration Consulting, Flughafenstr. 33, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Michael Zander, Martin-Richter-Str. 41, 90489 Nürnberg die Gesellschafter Diana Storath, Martin-Richter-Str. 41, 90489 Nürnberg
wird heute, am 03.11.2022, um 13:26 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).  
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 – 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 
2 IN 59/13
Amtsgericht Paderborn, 03.11.2022

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