Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 542 IN 758/17
Amtsgericht Dresden – Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 542 IN 758/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S.E.H.L. Industrie – und haustechnische Anlagen GmbH & Co. Planungs-, Projektierungs- und Verwaltungs KG, Bremer Straße 57, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 4282 vertreten durch die Komplementärin Cathrin Meißner
ergeht am 24.10.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 24.11.2022 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Rainer Bähr, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
542 IN 758/17 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.11.2022
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