59 IN 321/15: Das
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Reederei Riedel GmbH,
Giebichenstein-Brücke, Rive-Ufer, 06114 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 214057),
vertr. d.: 1. Bernhard Freise, An der Langen Straße 1, 06193 Wettin-Löbejün,
(Geschäftsführer), ist am 27.10.2022 gemäß § 200 InsO aufgehoben
worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss
kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle
(Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale),
27.10.2022
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