Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 68/14  In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
 
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8937 eingetragenen Ralf Stecken Solar-und Haustechnik GmbH, Bahnhofstraße 149, 59759 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Stecken, Am Stakelberg 32, 59757 Arnsberg  
 
wird angeordnet:
 
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
 
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.  
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 28.11.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.  
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. 
21 IN 68/14
Amtsgericht Arnsberg, 31.10.2022

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