902 IN 437/17 – 1 -: Das Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Qmilk IP Gmbh, Göttinger Chaussee 12-14, 30453 Hannover (AG
Hannover, HRB 207017), vertr. d.: Anke Nagler, Panzerweg 2a, 92272 Freudenberg,
(Geschäftsführerin), ist am 28.10.2022 gemäß § 207 InsO mangels einer
die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
 
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
 
Rechtsmittelbelehrung
 
Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger
und s_datba mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb
einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover – Insolvenzabteilung
-, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg
1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u.
Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht
eingelegt oder auch zu Protokoll der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von
dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Beschwerde soll begründet werden.
 
Amtsgericht Hannover, 28.10.2022

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