280 IN 251/13: In dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der proAqua GmbH & Co. KG,
Dekan-Laist-Straße 13, 55129 Mainz (AG Mainz, HRA 3568), vertr. d.: 1. proAqua
Verwaltungs-GmbH, Dekan-Laist-Straße 13, 55129 Mainz-Hechtsheim, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolf-Dietger Huth, Beuthener Straße 32,
55131 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
 
Die Prüfung der nach Ablauf der
Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
 
Stichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin entspricht, wird auf den 05.01.2023 bestimmt.
 
Bis zu diesem Datum müssen
Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
 
Die ergänzte Insolvenztabelle und
die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten
Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
 
Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
 
Amtsgericht Mainz, 02.11.2022

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