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48/16 EIN: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Siegfried Peckmann, geb. am
12.12.1955, Kleine Straße 1, 37586 Dassel-Markoldendorf (AG Göttingen, HRA
200098, HRA130793), wurde beschlossen:
 
Die Frist zur Anhörung des Schuldners,
des Insolvenzverwalters und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 30.11.2022.
Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem
Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
 
Die Abtretungsfrist
endete mit dem 20.09.2022. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge
auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die
Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO
erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem
Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
 
Da das
Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich
möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
 
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
 
Amtsgericht Göttingen, 28.10.2022

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