22 IN 40/12: In dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Norbert Taphorn GmbH, Fladderweg 5,
49393 Lohne (AG Oldenburg, HRB 112159), vertr. d.: Norbert Taphorn,
Brägelerstr. 18, 49393 Lohne, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den
Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den
Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen
Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der
Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 25.10.2022
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