Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 349/16  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119240 eingetragenen MÜLI Gastro GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 30, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Roman Waszkiewich

 
Geschäftszweig: das Betreiben und Verwalten von Gastronomiebetrieben mit allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
 
 
ist am 09.08.2016, um 14:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
 
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dominik Montag, Stadthausbrücke 7, 20355 Hamburg bestellt.
 
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
 
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
 
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
 
67a IN 349/16
Amtsgericht Hamburg, 09.08.2016
 
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 10.08.2016 um 15:59 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden. 
67a IN 349/16
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2022

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