AMTSGERICHT NEUBRANDENBURG
AZ: 22 IN 20 / 99
Eröffnungsbeschluß
Über das Vermögen
der Maske -Hinz- Hochbau GmbH Gemeindewiesenweg 3
17309 Pasewalk
wird am 29.3.1999 , 0.00 Uhr
das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzwalter wird bestellt
Rechtsanwalt
Ralph- Jörn Kurschus
Schwedenstraße 11 17033 Neubrandenburg.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen,das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das sie während des Verfahrens erlangt, verboten. Das Verwa1tungs- und Verfügungsrecht geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Inbesitznahme durchzuführen und die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.5.1999 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter bis zum 7.5.1999 mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden ( § 28 Abs. 2 InsO ).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens zu beschließen ist ( Berichtstermin )
wird anberaumt auf Donnerstag, den 20.5.1999 , 15.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Neubrandenburg , Friedrich- Engels -Ring 16 , Raum 4.02 .
Dieser Termin dient zugleich der Beschlußfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters , die Wahl eines Gläubigerausschusses sowie ggf.über die in §§ 66 Abs.3, 100, 101, 149, 157, 159-163 , 271 InsO bezeichneten Gegenstände und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse ( § 207 InsO ).
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird anberaumt auf Donnerstag ,den 17.6.1999 , 13.00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Neubrandenburg, Friedrich- Engels- Ring 16 , Raum 4.02.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger und die Schuldner der Insolvenzschuldnerin durchzuführen ( § 8 Abs. 3 InsO ).
Neubrandenburg, den 29.3.1999

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