810 IN 357/17 M-10-6 :Das Insolvenzverfahren MA Immobilien-
und Verwaltungs GmbH, Schillerstraße 5, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 80416) wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen
ist, § 200 Abs. 1 InsO.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Diese Entscheidung kann mit
der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist
von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage
der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung
ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist,
wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch
Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet
werden.
 
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 25.10.2022

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