666 IN 193/17: In dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kruse Immobilien GmbH, An der
Söhrebahn 58, 34253 Lohfelden, derzeit ohne Geschäftsführer (AG Kassel, HRB 14906),
gem. § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG vertreten durch: Karl-Heinz Kruse, Gesellschafter
der Kruse Immobilien GmbH, wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt
(§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet
(§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung
nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.12.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht
eingegangen sein:
a) Widersprüche
gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen
gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen
gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst
Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 25.10.2022
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