62 IN 16/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Frank Honigmund, handelnd unter FH Metallsysteme e.K., Saerbecker Straße
64, 48268 Greven (AG Osnabrück, HRA 203131), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur
Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin
entspricht, ist der 09.12.2022.
Bis zu diesem Datum müssen
schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a)
Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b)
Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c)
Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der
Insolvenzmasse
Die Vergütung und Auslagen des
Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt
worden.
Der vollständige Beschluss mit
der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 28.10.2022
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