Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 174/16  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRB 9480 PI eingetragenen Goldschmieding GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Riepenhausen,
 
Geschäftszweig: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen
 
 
ist am 27.04.2016, um 14:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
 
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
 
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
 
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
 
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
 
67g IN 174/16
Amtsgericht Hamburg, 27.04.2016
 
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 28.04.2016 um 16:00 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden. 
67g IN 174/16
Amtsgericht Hamburg, 27.10.2022

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