3 IN 146/14 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Geiß GmbH & Co. KG, Grete-Schickedanz-Str. 9, 55545 Bad Kreuznach (AG
Bad Kreuznach, HRA 3372), vertr. d.: 1. Geiß Verwaltungs GmbH, Grete-Schickedanz-Str.
9, 55545 Bad Kreuznach, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1.
Ferdinand Geiß, (Geschäftsführer),
wird für die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren
angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die
Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 30.11.2022
gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung beim
Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldungsunterlagen sowie
eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit
der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist
von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-,
John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-,
John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung
zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 26.10.2022
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