Aktenzeichen: 92 IN 115/17
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gastro-Liefer
GmbH, Vogelsbergstr. 50, 36124 Eichenzell, frühere Geschäftsanschrift:
Haimbacher Str. 49a, 36041 Fulda (AG Fulda, HRB 6533), vertr. d.: Giuseppa Ciulla,
Rönshausener Str. 19, 36124 Eichenzell, (Geschäftsführerin), ist nach
Schlussverteilung heute, 07.55 Uhr, aufgehoben worden.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern die Entscheidung über die Aufhebung des
Insolvenzverfahrens von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit
der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung
der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung
kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt
oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
 
Amtsgericht Fulda, 02.11.2022

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