14 IN 282/12: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Fuhrländer Aktiengesellschaft, Graf-Zeppelin-Straße 11, 56479 Liebenscheid
(AG Montabaur, HRB 6561), vertr. d.: Werner Heer, Lessingtraße 9, 33604
Bielefeld, (Vorstand), ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die
Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur,
Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1442409949278-015914714 einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Montabaur – Insolvenzgericht -, Bahnhofstraße 47,
56410 Montabaur, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1442409949278-015914714 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Montabaur, 28.10.2022
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