Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 142/16  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140200 eingetragenen Europa Parkhotel GmbH, Harderweg 1, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Johannes Riepenhausen

Geschäftszweig: das Betreiben und Führen von Hotels im In-und Ausland, insbesondere unter der Bezeichnung „Europa Parkhotel“
 

ist am 12.04.2016, um 16:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
 
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
 
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
 
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
 
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
 
67g IN 142/16
Amtsgericht Hamburg, 12.04.2016
 
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 13.04.2016 um 15:58 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden. 
67g IN 142/16
Amtsgericht Hamburg, 27.10.2022

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