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73/04 (26): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ernst Balzer
Garten- und Landschaftsbau GmbH + Co. KG, Eichenstr. 8, 35116 Hatzfeld (AG
Marburg , HRA 3447), vertr. d.: 1. Balzer GeschäftsführungsGmbH, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hartmut Balzer, Sonnenweg 8, 35116 Hatzfeld,
(Geschäftsführer), 1.2. Ingeborg Niederhöfer, Eichenstraße 7, 35116 Hatzfeld/
Eifa, (Geschäftsführerin), ist das Verfahren gem. § 200 InsO aufgehoben worden,
da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg
ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden,
so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 26.10.2022
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