Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 113/17  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 119464 eingetragenen Entrée Hotels GmbH, Ballindamm 38, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ali Rahamian und Herrn Mardin Al-Amiry
 
Geschäftszweig: Das Betreiben von Hotels und Gastronomie sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
 
 
ist am 23.06.2017, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
 
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Gänsemarkt 50, 20354 Hamburg bestellt.
 
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
 
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
 
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
 
67b IN 113/17
Amtsgericht Hamburg, 23.06.2017
 
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 23.06.2017 um 15:59 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden. 
67b IN 113/17
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2022

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