Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 69/15 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 15088 eingetragenen Easy Food Gastronomie GmbH, Hindenburgstraße 166, 41061 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Patrick-Theodore Hubert Rooswinkel, Groeneweg 4, NLD-6041 Ax Roermond
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 28.12.2022 einen Kostenvorschuss in Höhe von 5.450,- EUR bei der Gerichtskasse Mönchengladbach, Postbank IBAN DE68360100430059074434 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 312 Abs. 2 InsO).
Der vorgenannte Stichtag ist gleichzeitig Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 Inso) entspricht, für die Prüfung ggf. noch zu prüfender Forderungen im schriftlichen Verfahren.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Die festgesetzten Beträge sind nach § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt auszugsweise (§ 9 Abs. 1 S. 1 InsO).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 15.388,50 €.
Die Berechnung der Vergütung erfolgt gem. §§ 10, 13, 1 – 3 InsVV.
Dem Verwalter wurden Auslagen nach § 8 Abs. 3 InsVV sowie für die nach § 8 Abs. 3 S. 3 InsO übertragenen Zustellungen festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 205 eingesehen werden.
45 IN 69/15
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.11.2022
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