Aktenzeichen: 91 IN 41/00
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen DIGOTHERM
Wärme-Tank-Technik GmbH, Grezzbachstraße 3, 36093 Künzell (AG Fulda, HRB 1405),
vertr. d.: Helmut Diegelmann, als GF d. DIGOTHERM Wärme-Tank-Technik GmbH, Kohlstöcken
2, 36163 Poppenhausen, (faktischer Geschäftsführer), ist gemäß § 207 InsO wegen
Massearmut eingestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Einstellung des Insolvenzverfahren
kann von der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern mit der sofortigen
Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda oder dem Landgericht
Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung
der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist
das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in
seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die
Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 €
übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 27.10.2022
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