21 IN 74/16: In dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Carter GmbH, vertr. d. die GF.in Frau
Narcisa Manuela Carter, Buchholzstraße 30, 53567 Buchholz (AG Montabaur, HRB
24672), wurde beschlossen:
 
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften
Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1
Satz 2 InsO).
 
Stichtag, der dem besonderen
Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.12.2022 bestimmt.
 
Bis zu diesem Datum müssen
Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen
und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich
bei Gericht eingegangen sein.
 
Die ergänzte Insolvenztabelle und
die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten
Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
 
Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
 
Amtsgericht Neuwied, 27.10.2022

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