10 IN 108/01: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der BIODATA Information Technology AG, vertr. d. d. Vorstand, Burg Lichtenfels,
35104 Lichtenfels, DEUTSCHLAND (AG Korbach, HRB 518), vertr. d.: 1. Henning Jung,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, (Vorstand), 2. Carsten Koch,
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, (Vorstand), ist die Zustimmung zur
Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und Schlusstermin bestimmt
auf:
Freitag, 16.12.2022, 11:00 Uhr, Saal 132, Hauptgebäude,
Hagenstraße 2, 34497 Korbach.
Der Termin dient der
a)
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b)
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur
Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach,
Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben
der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach ankommt. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Korbach, 20.10.2022
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