8 IN 252/14: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Alpha Germany GmbH Import-Export-Produktion -vertr.d.d. Gf Mostafa Bakhtiari u.
Masoud Bakhtiari-, Carl-Legien-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach
am Main , HRB 41676), vertr. d.: 1. Mostafa Bakhtiari, Dielmannstraße 3, 63069
Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Masoud Bakhtiari, Dielmannstraße 3,
63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist nach Vornahme der
Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt
mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem
o. g. Gericht oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von
dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die
befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie
die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist
der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die
befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main,
26.10.2022

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