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IN 470/15: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AKSA GmbH, Reinstraße
6, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRB 91706), vertr. d.: Haydar Akbayir,
Erbacher Straße 25, 64760 Oberzent, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO
aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese
Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit
die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie
ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die
befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie
die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll
die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die
befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt,
02.11.2022

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