3 IN 179/17: In dem
Insolvenzverfahren über das Vermögen der AHG Rhein-Hunsrück GmbH,
August-Horch-Str. 20, 55469 Simmern (AG Bad Kreuznach, HRB 20152), vertr. d.:
Stephan Sabel, Herrnackerweg 19 EG, 65527 Niedernhausen, (Geschäftsführer), ist
Rechtsanwältin Mechthild Greve, Schlossstraße 6, 55543 Bad Kreuznach zur
Sonderinsolvenzverwalterin mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung der von Rechtsanwalt Jens Lieser als Insolvenzverwalter über das
Vermögen Sabel Immobilien GmbH & Co. KG angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543
Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die
Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-,
John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und
Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 ankommt. Sie ist von dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung
muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die
Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung
zu bezeichnen.
Die
Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 25.10.2022
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