Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 28/10
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 69238 eingetragenen Agentur Altenberger – Gesellschaft für Telemarketing und Customer Service mbH, Fuhlentwiete 10, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Björn Altenberger und Marco Vahabzadeh
Geschäftszweig: Dienstleistungen auf dem Gebiet des Telefonmarketing
ist am 24.02.2010, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 28/10
Amtsgericht Hamburg, 24.02.2010
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 24.02.2010 um 23:33 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden.
67a IN 28/10
Amtsgericht Hamburg, 01.11.2022
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