Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 293/09  
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
 
 
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 98987 eingetragenen AFK Deutschland GmbH, Heegbarg 4, 22391 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Gholam-Reza Yountchi
 
 
Geschäftszweig: Der Vertrieb von Elektrogeräten aller Art, insbesondere von Elektro-Haushaltsgeräten
 
 
 
ist am 26.05.2009, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
 
 
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg bestellt.
 
 
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

 
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
 
 
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

 
67a IN 293/09
Amtsgericht Hamburg, 26.05.2009
 
Hinweis:
Der Beschluss wurde ursprünglich am 26.05.2009 um 22:47 Uhr veröffentlicht.
Diese Veröffentlichung musste aus technischen Gründen gelöscht und neu in das Insolvenzportal eingestellt werden. 
67a IN 293/09
Amtsgericht Hamburg, 01.11.2022

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