3 IN 176/13 : In dem Insolvenzverfahren Accutec GmbH
innovative Gebäudereinigung, Grabenstraße 23, 35582 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB
2111), vertr. d.: 1. Andreas Scholz, Altwies 10a, 35580 Wetzlar,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt
(§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der
22.12.2022.
 
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet, § 5 II InsO.
Gläubiger können bis zum 22.12.2022 bei dem Insolvenzgericht
Wetzlar, Wertherstr. 1,2, 35578 Wetzlar, schriftliche Einwendungen gegen das
Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben, Anträge zur Verwendung
nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse stellen.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die
Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der
zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
 
Diese
Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar,
Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist
beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündigung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch
öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die
Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch
zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
 
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 31.10.2022

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